Die Satzung des Vereins Linkswärts e.V. steht hier auch zum Download als pdf-Datei [66 KB] zur Verfügung: Linkswärts-Vereinssatzung.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Aufgaben des Vereins
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Mitgliedsbeiträge
§ 6 Steuerbegünstigung
§ 7 Auflösung des Vereins
§ 8 Die Organe des Vereins
§ 9 Der Vorstand des Vereins
§ 10 Die Mitgliederversammlung
§ 11 Errichtung der Satzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen Linkswärts e.V.
- Sitz des Vereins ist Mainz.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist es, Beiträge zur politischen Bildung in Deutschland zu leisten, um Bürger in ihrer Fähigkeit zu einer unabhängigen und kritischen Auseinandersetzung mit politischen Sachverhalten zu stärken. Eine funktionierende Demokratie setzt bürgerschaftliches Engagement und demokratische Kultur voraus. In diesem Sinne will der Verein aufklärend wirken und der Instrumentalisierung und Manipulation der politischen Urteilsbildung entgegentreten. Mandatsträger und Institutionen im demokratischen Staat können nur durch die Akzeptanz und Unterstützung mündiger und urteilsfähiger Bürger legitimiert werden. Diese bürgerliche Kompetenz ist gleichzeitig Voraussetzung dafür, dass Menschen bereit sind, sich für Demokratie, deren Weiterentwicklung und gegen totalitäre oder extremistische Entwicklungen einzusetzen.
§ 3 Aufgaben des Vereins
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Informationsveranstaltungen, Publikationen wie das Vereinsorgan „Linkswärts – Mainzer Hefte für linke Politik“ und Internetpräsentationen wie die offizielle Website www.linkswärts.de. Aktive Mitglieder treffen sich in regelmäßigen Abständen, um Arbeitsschwerpunkte, Projekte, Veranstaltungs- und Publikationsvorhaben zu diskutieren, zu planen und durchzuführen.
Aktivitäten, die der Gründung des Vereins über den Zugang eines Jahres vorangingen:- Vier öffentliche Veranstaltungen mit Vortrag und Diskussion und- vier Publikationen des Organs „Linkswärts – Mainzer Hefte für linke Politik“.Die Initiative Linkswärts e. V. hat sich als Verein am 6. August 2007 gegründet. Die Verstetigung der gemeinsamen vorangegangenen Aktivitäten der Gründungsmitglieder im Zusammenhang mit dem auf diese Weise etablierten Vereinsorgan „Linkswärts – Mainzer Hefte für linke Politik ließ den Wunsch aufkommen, eine längerfristige Zusammenarbeit im Sinne des oben genannten Vereinszwecks zu begründen und anderen Interessierten die Möglichkeit zur Mitarbeit einzuräumen.
§ 4 Mitgliedschaft
Der Verein versteht sich als demokratische, überparteiliche und konfessionsunabhängige Initiative. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person (im Sinne von sozialen Organisationen der Zivilgesellschaft) werden.
Voraussetzung ist, dass diese die in der Satzung festgelegten Ziele, insbesondere den demokratischen, politisch-emanzipatorischen Ansatz, teilen und bereit sind, sich innerhalb des Vereins aktiv für diese Ziele zu engagieren.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist unter der Voraussetzung, dass zwei Mitglieder eine Empfehlung aussprechen, schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung einstimmig.
Mitglieder des Vereins sind:
● Ordentliche stimmberechtigte Mitglieder und
● soziale Organisationen als Fördermitglieder ohne Stimmrecht.
Die Mitgliedschaft erlischt
● durch Tod;
● durch Austritt, dieser ist gegenüber dem Vorstand schriftlich mitzuteilen;
● durch Ausschluss; dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt.
Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu leisten. Seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung. Dieser Beitrag ist jährlich im voraus zu zahlen.
§ 6 Steuerbegünstigung
Der Vereine Linkswärts e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
§ 7 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das vermögen des Vereins an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die es zu unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.
§ 8 Die Organe des Vereins
Der Verein hat folgende Organe:
● die Mitgliederversammlung und
● den Vorstand.
§ 9 Der Vorstand
Der Verein wird vom Vorstand verwaltet. Dieser setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
● Vorsitzende/r
● Stellvertretende/r Vorsitzende/r
● SchatzmeisterIn
● SchriftführerIn
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Vorsitzende koordiniert die gesamten Aktivitäten des Vereins, vertritt den Verein alleine nach außen, beurkundet die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und gibt sie, wenn nötig, bekannt.
§ 10 Die Mitgliederversammlung
Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal pro Jahr entweder durch Vorstandsbeschluss oder nach Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder einberufen. Die Einladung muss jedem Mitglied mindestens 14 Tage vor der Vollversammlung schriftlich oder per E-Mail zugehen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
● Sie wählt mit einfacher Mehrheit den Vorstand,
● sie beschließt mit einfacher Mehrheit das Vereinsprogramm,
● sie beschließt einstimmig über die Aufnahme von neuen Mitgliedern, die auf Empfehlung von mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern vorgeschlagen werden,
● sie beschließt mit Dreiviertelmehrheit Satzungsänderungen; eine Zweckänderung des Vereins ist nur gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB möglich,
● sie beschließt einstimmig die Auflösung des Vereins.
§ 11 Errichtung der Satzung
Diese Satzung wurde am 6. August 2007 errichtet und am 28. November 2007 auf einer Mitgliederversammlung einstimmig geändert.